Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert bereits seit einigen Jahren mit der Vergabe von Zuschüssen den Bau inklusiver Wohnprojekte. Jetzt wurde die Fördersumme von 200.000 Euro pro Projekt auf bis zu 400.000 Euro erhöht!
Gefördert werden Bauprojekte mit inklusivem Charakter. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner Menschen mit Behinderung sind. Antragsberechtigt sind natürliche ebenso wie juristische Personen, also zum Beispiel Investoren, Baugesellschaften, aber auch Eltern und Selbsthilfe-Verbände.
Insgesamt stellt der LVR pro Jahr zwei Millionen Euro an Zuschüssen für inklusive Bauprojekte zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 20 Prozent der anerkennungsfähigen Baukosten gefördert werden, maximal 400.000 Euro pro Projekt. Die anerkennungsfähigen Baukosten setzen sich aus den Kosten für Bauwerk und Baukonstruktion, Außenanlagen und Baunebenkosten (z.B. Architekten- oder Ingenieurleistung), sowie den Kosten für eine technische Gebäudeausstattung, die ein barrierefreies Wohnen fördert (z.B. akustische und visuelle Signale bei Klingelanlagen, elektrisch öffnende Türen) zusammen. Der Grundstückskauf und die Erschließung sind nicht förderfähig. Die Details zu den förderfähigen Kostengruppen nach DIN 276 enthalten die Förderrichtlinien.
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